Rechtliche Situation in Österreich

Förderungen im Mehrfachantrag MFA

In der ELER-Verordnung des Europäischen Parlaments über die Entwicklung des ländlichen Raumes (1305/2013) wurde bereits im Jahr 2013 in Artikel 23 die Förderung von Agrarforstsystemen festgehalten. Eine nationale Umsetzung in den Mitgliedsländern ist bisher nur kaum erfolgt. Auch in Österreich wurden Agroforstsysteme im Fördersystem erst 2025 berücksichtigt.

Eine Übersicht über die Möglichkeiten, Bäume auf landwirtschaftlicher Nutzfläche korrekt anzugeben gibt die Broschüre „Mehr Bäume, mehr Nutzen“ ab Seite 24.

Wir raten vor Umsetzung von Agroforstsystemen mit den Behörden (AMA, LK) Kontakt aufzunehmen. 

Die Fläche ist inerhalb von 10 Jahren als Agroforstfläche zu melden, um sie vor der „Waldwerdung“ zu schützen. 

Ein Agroforststreifen mit alten Obstsorten neben einer Mehrnutzungshecke. © P. Meindl/FiBL

Nussbäume in einer Erdbeerkultur. © P. Meindl/FiBL